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Zeitstrahl

2020 - 2024 | Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Die nächsten Meilensteine waren die Genehmigungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, die sowohl in der 1. Instanz bei der UVP-Behörde im Juni 2023 (Land Steiermark) als auch in der 2. Instanz beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im August 2024 erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Zur Erhebung des aktuellen Umweltzustandes sowie zur Ermittlung von möglichen Auswirkungen wurden umfangreiche über mehrere Jahre laufende Erhebungen und Umweltuntersuchungen, Berechnungen, Modellierungen und fachgutachterliche Bewertungen vorgenommen und der UVE beigefügt. Darüber hinaus wurde ein Maßnahmenkatalog konzipiert, um die zu erwartenden Auswirkungen nach Maßgabe zu vermeiden, zu vermindern, auszugleichen oder im Bedarfsfall Ersatz zu schaffen. Zusätzlich sind Maßnahmen zur Überwachung, Beweissicherung und begleitenden Kontrolle berücksichtigt. Die UVE wurde im August 2020 nach mehrjähriger Vorarbeit bei der UVP-Behörde eingebracht.

Folgende Schutzgüter wurden dabei in den entsprechenden Fachberichten behandelt: 

Schutzgut Mensch 

  • FB Verkehr 
  • FB Schall und Erschütterungen 
  • FB Schattenwurf
  • FB Lichtimmissionen
  • FB Eisfall
  • FB Raumordnung und Siedlungsraum 
  • FB Freizeit und Erholung
  • FB Umweltmedizin 

Schutzgut Biologische Vielfalt einschließlich der Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume

  • Fachbericht Tiere und deren Lebensräume inkl. Wildökologie
  • Fachbericht Pflanzen und deren Lebensräume inkl. Waldökologie

Schutzgut Fläche und Boden

Schutzgut Wasser

Schutzgut Luft und Klima

Schutzgut Landschaft

Schutzgut Sach- und Kulturgüter

 

Nach Einbringung der UVE erfolgte die Begutachtung durch die Amtssachverständigen, es wurden geforderte Nachreichungen beigebracht und in weiterer Folge wurde die öffentliche UVP-Verhandlung im Dezember 2022 abgehalten. Die Genehmigung erfolgte unter Berücksichtigung des umfangreichen Maßnahmenkataloges, welcher um die 330 Maßnahmen und Auflagen beinhaltet.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung der Energie Steiermark Green Power GmbH mit dem 02.08.2024 vorliegenden Erkenntnis, das Recht anerkannt, die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens Windpark Soboth-Eibiswald samt windparkinternem UW Soboth, sowie der 110kV Energieableitung zum UW Bergla umzusetzen.

Diese Genehmigung stellt einen bedeutenden Meilenstein dar und ermöglicht es, die geplanten Bauarbeiten und die Umsetzung des Projekts in die nächste Phase zu überführen. 

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